Krankenhauszusatzversicherung - Kostenloses Angebot - Unabhängige Beratung Experten 089 237 132 90 Agentur Marco Kraus
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R+V K1U 1-Bett-Zimmer

RuV K1U - Leistungen im Detail

Der K1U ist der 1-Bett Krankenhaustarif der R und V Versicherung mit ambulanten Operationen. Die Beiträge enthalten Rückstellungen für die Beitragsstabilität im Alter.

  RuV K1U K2U
  RuV K1U
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Chefarztbehandlung
Sie wählen den operierenden Spezialisten

40,- € Tagegeld bei Verzicht auf Chefarzt
Ambulante Operationen

Stationäre Vor- / Nachbehandlung

3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor dem Krankenhausaufenthalt
7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen danach.
Zimmerwahl

1-Bett-Zimmer
Rooming In
Begleitperson für Kind

Kinder bis 9 Jahre, max. 28 Tage/Jahr
freie Krankenhauswahl

Kur- oder Reha-Aufenthalt

Tagegeld bei Verzicht auf 1-/2-Bett-Zimmer

30,- €
Stabiler Beitrag im Alter

Bildung von Altersrückstellungen für einen stabilen Beitrag im Alter
Gebührenordnung für Ärzte

Keine Begrenzung auf den Höchstsatz
Wartezeitkeine Wartezeit
Versicherungsschutz im Ausland6 Monate im außereuropäischen Ausland
Erstattung Zuzahlung im Krankenhaus

Bedingungen Download
Tarifinformationen Download
 
 

R+V Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung

Klinik premium u. a.

  • Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Psychotherapie zu 100%
  • Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Ein- und Zweibettzimmer 30 Euro, bei Verzicht auf Privatarzt 40 Euro
  • Erstattung ärztlicher Leistungen auch über die Höchstsätze GOÄ
  • 200 Euro Entbindungspauschale für Frauen
  • Rooming-in zu 100 % bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr für zusätzliche Unterbringungs- und Verpflegungskosten bei Behandlungsbeginn vor vollendetem 10. Lebensjahr
  • Nachhilfeunterricht zu 100 %, maximal 200 Euro alle zwei Kalenderjahre, wenn nach mindestens 3-wöchigem Krankenhausaufenthalt notwendig (bis zum vollendeten 20. Lebensjahr)

 

Tarif Klinik premium (K1U) Zusatzversicherung für stationäre Behandlung im Ein- oder Zweibettzimmer

Nach Tarif K1U können alle Personen versichert werden, die bei einem Träger der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind.

Der Versicherer erstattet für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung die erstattungsfähigen Aufwendungen für:


- Unterkunft in einem gesondert berechenbaren Ein- oder Zweibettzimmer (Wahlleistung Unterkunft) einschließlich der Kosten für die Bereitstellung eines Telefonanschlusses und Fernsehers mit Ausnahme der Nutzungsgebühren.

- gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung)

- Leistungen und Sachkosten eines Belegarztes, soweit diese nicht von der GKV übernommen werden

- Mehrkosten, die dem Versicherten von der GKV auferlegt werden, weil er ein anderes als das in der Einweisung genannte Krankenhaus gewählt hat

Wenn der Liquidation eine sachlich begründete rechtwirksame Honorarvereinbarung zugrunde liegt erfolgt eine Erstattung über die gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.

Verzichtet der Versicherte im Einzelfall auf die Inanspruchnahme einer versicherten Wahlleistung, so wird je Krankenhaustag ein Ersatzkrankenhaustagegeld gezahlt. Dieses beträgt bei Verzicht auf

- die Wahlleistung Unterkunft (d. h. Belegung eines Zimmers mit mehr als zwei Betten) 30 EUR

- wahlärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung) 40 EUR

- die Wahlleistung Unterkunft und Verzicht auf wahlärztliche Leistungen 70 EUR

 

Stationäre Behandlung im Ausland bzw. im Inland, die nicht nach KHEntgG bzw. BPflV berechnet wird

Nach Vorleistung der GKV
:

Aufwendungen für Krankenhausleistungen (Pflege, Unterkunft, Verpflegung), Leistungen der Krankenhausärzte einschließlich der Leistungen von Belegärzten, Sachkosten sowie vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus zu 100%.

Ohne Vorleistung der GKV

Aufwendungen für Krankenhausleistungen (Pflege, Unterkunft, Verpflegung), Leistungen der Krankenhausärzte, einschließlich der Leistungen von Belegärzten und Sachkosten bis zu einem Erstattungsbetrag von 6.000 EUR im Kalenderjahr zu 90%.

 

Ambulante Operationen im Krankenhaus

Für ambulante Operation in einem Krankenhaus erstattet der Versicherer, wenn dadurch eine ansonsten notwendige vollstationäre Behandlung vermieden wird, die Aufwendungen wie folgt:

Nach Vorleistung der GKV:

Die verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztliche Leistungen durch einen Krankenhaus- oder Belegarzt, Vor- und Nachuntersuchung im Krankenhaus sowie Sachkosten werden ersetzt zu 100%.

Ohne Vorleistung der GKV:

Die erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztliche Leistungen durch einen Krankenhaus- oder Belegarzt einschließlich Vor- und Nachuntersuchung im Krankenhaus sowie Sachkosten, bis zu einem Erstattungsbetrag von 6.000 EUR im Kalenderjahr werden ersetzt zu 90%.

 

Vor- und nachstationäre Behandlung bzw. Vor- und Nachuntersuchung bei ambulanter Operation

Vor- und Nachuntersuchungen bei ambulanter Operation sind während 5 Tagen vor Beginn und 14 Tagen nach Ende der stationären Behandlung oder der ambulanten Operation in genannten Umfang erstattungsfähig.

 

Rooming-In

Bei vollstationärer Behandlung eines nach Tarif K1U versicherten Kindes sind die zusätzlichen Unterbringungs- und Verpflegungskosten für eine erwachsene Begleitperson bis zu 4 Wochen je Kalenderjahr erstattungsfähig, wenn die stationäre Behandlung vor Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes begonnen hat.

 

Nachhilfeunterricht

Der Versicherer erstattet für versicherte Personen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres bis zu insgesamt 200 EUR innerhalb von jeweils 2 Kalenderjahren der Aufwendungen für Nachhilfeunterricht, wenn der Nachhilfeunterricht wegen eines vorherigen mindestens dreiwöchigen stationären Krankenhausaufenthaltes notwendig ist, zu 100%.

Zwischen dem Ende des Krankenhausaufenthaltes und dem Beginn des Nachhilfeunterrichts dürfen nicht mehr als 2 Monate liegen. Nicht erstattungsfähig sind Kosten für Nachhilfeunterricht aufgrund stationärer Aufenthalte infolge z. B. Schulphobie bzw. Schulangst.

 

Transportkosten

Nach Vorleistung der GKV:

die verbleibenden Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Krankentransport sowie für Rettungsfahrten zum und vom Krankenhaus zu 100%.

ohne Vorleistung der GKV:

die Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Krankentransport zum bzw. vom Krankenhaus bis zu einem Erstattungsbetrag von 6.000 EUR im Kalenderjahr zu 90%.

 

Geburtspauschale

Bei Geburt, auch Mehrlingsgeburt, zahlt der Versicherer ohne Kostennachweis einen Betrag von 200 EUR, unabhängig davon, ob die Entbindung stationär oder ambulant erfolgt.

 

Rücktransport oder Überführung/Bestattung bei Auslandsreisen

Bei Auslandsreisen für die Dauer von längstens 45 Tagen erstattet der Versicherer bei Unfall bzw. unvorhersehbarer Krankheit nach Reisebeginn folgende Aufwendungen

die für einen Rücktransport des Versicherten in ein geeignetes Krankenhaus in der Bundesrepublik Deutschland entstehenden Kosten, wenn der Rücktransport

  • medizinisch sinnvoll und vertretbar ist und der behandelnde Arzt im Ausland ihn schriftlich anordnet und die Beurteilung eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports in Abstimmung zwischen dem ausländischen Arzt und einem Beratungsarzt des Versicherers erfolgt oder
  • die voraussichtlichen Kosten einer Weiterbehandlung im Ausland die Kosten des Rücktransportes übersteigen oder
  • nach der Prognose des behandelnden Arztes die Dauer der Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich 14 Tage überschreitet.

Die notwendigen Kosten für eine Begleitperson werden ebenfalls übernommen, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich ist.

Kosten für die Bestattung am Sterbeort oder Überführung einer während des Auslandsaufenthaltes verstorbenen versicherten Person an den letzten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bis zu einem Betrag von 12.000 EUR. Dies sind ausschließlich die Transport- und unmittelbaren Kosten zur Veranlassung der Überführung oder für die Beisetzung am Sterbeort.

Die Gesundheitsfragen der R+V

Bitte geben Sie Körpergröße und Gewicht an:

1. Haben in den letzten 10 Jahren stationäre Aufenthalte in einem Krankenhaus, Sanatorium oder einer Heilstätte/Kuranstalt stattgefunden oder sind solche beabsichtigt oder angeraten?

2. Wurden in den letzten 10 Jahren Operationen (auch ambulante) durchgeführt oder sind solche beabsichtigt oder angeraten?

3. Haben in den letzten 10 Jahren ambulante psychiatrische, psychosomatische oder psychotherapeutische Beratungen, Untersuchungen oder Behandlungen stattgefunden?

4. Haben in den letzten 10 Jahren Beratungen, Untersuchungen oder Behandlungen wegen Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit stattgefunden?

5. Sind Sie in den letzten 3 Jahren beraten, untersucht oder behandelt worden und/oder bestanden bzw. bestehen Beschwerden, Krankheiten, Allergien, Unfallfolgen, Fehlbildungen?

6. Waren Sie in den letzten 3 Jahren länger als 2 Wochen zusammenhängend arbeitsunfähig bzw. besteht zurzeit eine Arbeitsunfähigkeit?

7. Besteht eine Fruchtbarkeitsstörung oder Sterilität?

8. Sind ambulante Beratungen, Untersuchungen oder Behandlungen beabsichtigt oder angeraten? (Zahn- oder kieferorthopädische Behandlungen ggf. bitte unter Frage 12 beantworten).

9. Werden von Ihnen wiederholt oder regelmäßig Medikamente eingenommen oder angewendet?

10. Liegt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, eine Wehrdienstbeschädigung, ein Versorgungsleiden oder eine sonstige Beeinträchtigung der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit vor? (Wenn ja, bitte entsprechenden Nachweis – Anerkennungs- oder Versorgungsbescheid – beifügen).

11. Wurde jemals eine HIV-Infektion festgestellt (z. B. durch einen AIDS-Test) oder steht noch ein Testergebnis aus?