Der ADVIGON Klinik Plus SG Privatarzt Spezial SGZ2 übernimmt die Behandlung durch einen Spezialisten oder den Chefarzt auch bei ambulanten Operationen. Unterbringung im 2-Bett-Zimmer.
ADVIGON klinik plus SG privatarzt spezial SGZ2 | |
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Chefarztbehandlung Sie wählen den operierenden Spezialisten | |
Ambulante Operationen | |
Stationäre Vor- / Nachbehandlung | 3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor dem Krankenhausaufenthalt7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen danach. |
Zimmerwahl | 2-Bett-Zimmer |
Rooming In Begleitperson für Kind | |
freie Krankenhauswahl | |
Kur- oder Reha-Aufenthalt | |
Tagegeld bei Verzicht auf 1-/2-Bett-Zimmer | |
Stabiler Beitrag im Alter | Es werden keine Altersrückstellungen zur Beitragsentlastung im Alter gebildet. |
Gebührenordnung für Ärzte | Keine Begrenzung auf den Höchstsatz |
Wartezeit | 3 Monate |
Versicherungsschutz im Ausland | |
Erstattung Zuzahlung im Krankenhaus | |
Bedingungen | Download |
Tarifinformationen | Download |
Erstattungsfähig ist die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer; erstattungsfähig sind die ärztlichen Leistungen und die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer leistungspflichtigen vollstationären Heilbehandlung durchgeführte ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung im Krankenhaus.
Der Tarif leistet auch für den medizinisch notwendigen Transport zum und vom Krankenhaus.
Der Ersatz der Aufwendungen für die gesondert vereinbarte privatärztliche Behandlung ist nicht auf die in der GOÄ aufgeführten Höchstsätze begrenzt.
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden wie folgt ersetzt:
- für gesondert berechnete ärztliche Leistungen in Deutschland 100 %;
- für gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer in Deutschland 100 %;
- für gesondert berechnete ärztliche Leistungen in der EU 90 %, jedoch maximal in der Höhe der gleichen Leistung in Deutschland;
- für gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer in der EU 90 %;
- für Transporte zum und vom Krankenhaus 100 % der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Aufwendungen bis zu einem Gesamtbetrag von 100 EUR je Krankenhausaufenthalt.
Bei einer ambulanten Operation im Krankenhaus fallen unter den Versicherungsschutz die Aufwendungen für gesondert berechnete ärztliche Leistungen und für Leistungen des Krankenhauses.
Sofern im Vordergrund der stationären Heilbehandlung eine psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung steht, so besteht Leistungspflicht für maximal 45 Tage der innerhalb eines Kalenderjahres entstehenden Aufwendungen für die gesondert vereinbarte privatärztliche Behandlung und die Unterbringung.
Die Leistungspflicht besteht nur, sofern die psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung vollstationär durchgeführt wird.
Bei Verzicht auf gesondert berechnete ärztliche Leistungen wird ein Krankenhausersatztagegeld in Höhe von 45 EUR pro Tag gezahlt. Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten jeweils die halben Beträge für das Krankenhausersatztagegeld. Aufnahme- und Entlassungstag gelten je als ein voller Tag.
Für die Dauer eines stationären Aufenthaltes nach einer Entbindung oder Fehlgeburt im Krankenhaus leistet der Tarif ein Krankenhaustagegeld von 25 EUR je Tag, jedoch längstens für 21 Tage.
1. Angaben zu Größe und Gewicht.
2. Bestanden in den letzten 3 Jahren und/oder bestehen gegenwärtig Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen, Anomalien und/oder sonstige Gesundheitsstörungen und/oder haben in den letzten 3 Jahren Untersuchungen/Behandlungen stattgefunden bzw. sind solche angeraten, besprochen und/oder vorgesehen?
3. Wurden in den letzten 5 Jahren Behandlungen in Krankenhäusern, Kureinrichtungen und/oder durch Psychotherapeuten/Psychologen durchgeführt und/oder sind solche Behandlungen für die Zukunft angeraten?