Die Krankenhauszusatzversicherung 262 der ARAG leistet für Chefarzt bzw. Spezialisten sowohl bei stationärer als auch bei ambulanter Operation. Versichert ist die Unterbringung im 2-Bett-Zimmer. Für eine Bezahlbarkeit im Alter werden Beitragsrückstellungen gebildet.
ARAG 262 | |
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Chefarztbehandlung Sie wählen den operierenden Spezialisten | 16,- € Tagegeld bei Verzicht auf Chefarzt |
Ambulante Operationen | |
Stationäre Vor- / Nachbehandlung | 3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor dem Krankenhausaufenthalt7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen danach. |
Zimmerwahl | 2-Bett-Zimmer |
Rooming In Begleitperson für Kind | |
freie Krankenhauswahl | |
Kur- oder Reha-Aufenthalt | |
Tagegeld bei Verzicht auf 1-/2-Bett-Zimmer | 16,- € |
Stabiler Beitrag im Alter | Bildung von Altersrückstellungen für einen stabilen Beitrag im Alter |
Gebührenordnung für Ärzte | Keine Begrenzung auf den Höchstsatz |
Wartezeit | 3 Monate |
Versicherungsschutz im Ausland | 3 Monate im außereuropäischen Ausland |
Erstattung Zuzahlung im Krankenhaus | |
Bedingungen | Download |
Tarifinformationen | Download |
Versicherungsfähig nach diesen Tarifen sind Personen, die Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland (GKV) oder auf Heilfürsorge haben, sowie Beihilfeberechtigte, deren beihilfefähige Aufwendungen auf eine Behandlung im Mehrbettzimmer begrenzt sind.
Nach Vorleistung der GKV werden die Kosten wie folgt übernommen:
für Krankenhausleistungen, die nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) berechnet sind, die zusätzlichen Kosten für gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer und für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen, für Krankenhausleistungen, die nicht nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) berechnet sind, die zusätzlichen Kosten für die Unterkunft im Zweibettzimmer und die zusätzlichen ärztlichen Leistungen zu 100 Prozent erstattet.
Wird in der Tarifstufe 262 die Unterbringung im Einbettzimmer in Anspruch genommen, so werden die Kosten erstattet, die bei einer Unterbringung im Zweibettzimmer entstanden wären.
Bei einer ambulanten Operation in einem nach den MB/KK anerkannten Krankenhaus, die eine an sich gebotene vollstationäre Heilbehandlung ersetzt, werden die Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen zu 100 Prozent ersetzt. Erstattungsfähig sind nur Kosten für ambulante Operationen durch Ärzte, die am Krankenhaus angestellt sind, sowie durch Belegärzte. Eine Vorleistung der GKV wird in Abzug gebracht.
Ferner werden nach Vorleistung durch die GKV oder andere Kostenträger verbleibenden Kosten einer im unmittelbaren Zusammenhang mit einer leistungspflichtigen vollstationären Krankenhausbehandlung durchgeführten ambulanten Vor- oder Nachbehandlung im Krankenhaus zu 100 Prozent erstattet.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der GKV Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese für Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland gleichfalls erstattungsfähig. Ausgenommen von der Erstattung ist die von der GKV verlangte gesetzliche Zuzahlung.
Werden versicherte Leistungen nicht in Anspruch genommen, wird als Ersatzleistung ein Krankenhaustagegeld (KHT) gezahlt.
Krankenhaustagegeld bei Unterbringung im Drei- und Mehrbettzimmer (Allgemeine Pflegeklasse) € 16
bei Verzicht auf privatärztliche Behandlung € 16
bei Verzicht auf sämtliche tariflichen Leistungen € 32
Kinder erhalten jeweils die Hälfte, in Tarifstufe dieser Krankenhaustagegeld-Sätze.
1. Wie groß sind Sie? Wie viel wiegen Sie?
2. Bestanden in den letzten drei Jahren oder bestehen zur Zeit Krankheiten,Unfallfolgen, Beschwerden, Fehlbildungen, sonstige Gesundheitsstörungen, eine anerkannte Behinderung oder sind Behandlungen beabsichtigt bzw. angeraten (z.B. Amputation, Bandscheibenschädigungen, Erkrankungen der Atmungsorgane, der Gelenke, der Harn- und Geschlechtsorgane, Sterilität, Infertilität, der Verdauungsorgane, der Nerven, Herz- und Kreislauferkrankungen, Rückgratverkrümmung, Hüftdysplasie, Diabetes, Allergien, Tumore, HIV-Infektion)?
3. Wurden Sie in den letzten fünf Jahren stationär im Krankenhaus behandelt bzw. fand eine Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme statt?
Wenn ja, wann, wo, weshalb, welche Operationen wurden bei Ihnen durchgeführt?
4. Werden oder wurden Ihnen in den letzten zwölf Monaten Medikamente verordnet? Wenn ja, welche?
5. Wurde Ihnen in den letzten zehn Jahren eine psychotherapeutische Behandlung angeraten oder wurde bei Ihnen eine durchgeführt bzw. ist eine solche beabsichtigt?
6. Haben Sie einen Arzt/Heilpraktiker, der uns über Ihre Gesundheitsverhältnisse der letzten drei Jahre (ambulant), fünf Jahre (stationär) bzw. zehn Jahre (bei psychischen Erkrankungen) am besten Auskunft geben kann?