Die beste Krankenhauszusatzversicherung der AXA - Premium Plus
Die stationäre Zusatzversicherung, damit Sie sich auf das Gesundwerden konzentrieren können weil Sie im Krankenhaus bestens aufgehoben sind.
AXA Premium Plus | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Chefarztbehandlung Sie wählen den operierenden Spezialisten | 50,- € Tagegeld bei Verzicht auf Chefarzt (Kinder die Hälfte) |
Ambulante Operationen | |
Stationäre Vor- / Nachbehandlung | Stationärer Heilbehandlung einschließlich Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen |
Zimmerwahl | 1- oder 2-Bett-Zimmer50,- € Tagegeld bei Verzicht (Kinder die Hälfte) |
Rooming In Begleitperson für Kind | Kinder unter 16 JahrMaximal 5 Tage bis zum zweifachen Satz eines 2-Bettzimmers |
freie Krankenhauswahl | |
Kur- oder Reha-Aufenthalt | Erstattungsfähig sind im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung verbleibende Aufwendungen, sofern der gesetzliche Rehabilitationsträger eine Vorleistung erbracht hat. |
Tagegeld bei Verzicht auf 1-/2-Bett-Zimmer | 50,- € (Kinder 25,-€) |
Stabiler Beitrag im Alter | Bildung von Altersrückstellungen für einen stabilen Beitrag im Alter |
Gebührenordnung für Ärzte | Keine Begrenzung auf den Höchstsatz |
Wartezeit | Keine Wartezeit, außer für Entbindung und Psychotherapie (8Monate) |
Versicherungsschutz im Ausland | Auslandsreise-Krankenversicherung leistet vor |
Erstattung Zuzahlung im Krankenhaus | |
Bedingungen | Download |
Tarifinformationen | Download |
damit Ihr Beitrag auch im Alter stabil und bezahlbar bleibt.
lassen Sie sich im Krankenhaus entspannt im Einzelzimmer oder Zweibettzimmer unterbringen und behandeln.
Aufwendungen für gesondert berechenbare Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie vom Krankenhaus gesondert berechenbare Zuschläge für Komfortleistungen. Bei einer stationären Entbindung sind auch die Aufwendungen für die Unterbringung in einem Familienzimmer erstattungsfähig
Freie KrankenhauswahlSie entscheiden wo die Behandlung stattfindet, in jedem Krankenhaus mit GKV-Versorgungsvertrag.
100 % für gesondert berechenbare privatärztliche LeistungenSie entscheiden, welcher Spezialist Sie behandelt oder operiert.
Ersetzt werden 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung einschließlich Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen in einem Krankenhaus in Deutschland.
Ihr Versicherungsschutz beginnt sofort. Ausnahme, bei einer stationären Entbindung und bei Psychotherapie gilt eine Wartezeit von 8 Monaten.
100 % MehrkostenDie Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen, die entstehen, wenn Sie ein anderes als das in der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus wählen.
Wir kümmern uns um Ihre Genesung, Sie suchen aus wer Sie behandelt, die AXA übernimmt die Kosten.
50 € bei Verzicht auf Chefarzt
50 € bei Verzicht auf Ein- oder Zweibettzimmer
für Kinder gilt jeweils die Hälfte der genannten Sätze.
Eine Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus bis Alter 16.
Die Aufwendungen werden für längstens 5 Tage ersetzt und je Tag bis zum zweifachen Satz der Wahlleistung für ein Zweibettzimmer des aufgesuchten Krankenhauses erstattet.
Ersetzt werden 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendigen ambulanten Operationen.
Ersetzt werden 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung in Europa, sofern die GKV eine Vorleistung erbracht hat. Die Übernahme der Kosten für einen medizinisch notwendigen Transport beschränken sich auf das Land, in dem die Behandlung stattfindet.
Während der ersten 12 Monate nach der Geburt sind Kinder beitragsfrei mitversichert. Das Kind muss hierfür spätestens 2 Monate nach der Geburt engemeldet werden.
Der Vertrag kann - wenn in den ersten 2 Jahren kein Versicherungsfall vorliegt - mit einer Frist von 15 Tagen zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Liegt in den ersten 2 Jahren ein Versicherungsfall vor, so gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ab Beginn.
Statistisch steigt mit dem Alter auch die Zahl der Krankenhausbesuche an. Bei Tarifen ohne Alterungsrückstellungen sind daher Beitragssprünge mit Erreichen der nächsten Altersgruppe vorgesehen, dadurch wird Ihr Versicherungsbeitrag immer teurer und im Alter möglicherweise nicht mehr bezahlbar.
Eine sogenannte Alterungsrückstellung (AR) trägt dazu bei, dass die Beiträge Ihrer privaten Krankenversicherung auch im Alter stabil sind. Aus einem Teil des Beitrags wird eine Rückstellung gebildet, die spätere altersbedingte Beitragserhöhungen ausgleicht. Ohne AR - aber natürlich mit identischen Leistungen - ist der Beitrag günstiger. Er steigt in festgelegten Altersschritten an. Diese Option ist gerade in jüngeren Jahren interessant.