Die Deutsche Familienversicherung bietet sehr viel an Zusatzleistungen, nicht nur 2-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung und ambulante Operationen.
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Chefarztbehandlung Sie wählen den operierenden Spezialisten | 60,- € Tagegeld bei Verzicht auf Chefarzt |
Ambulante Operationen | |
Stationäre Vor- / Nachbehandlung | 3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor dem Krankenhausaufenthalt7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen danach. |
Zimmerwahl | 2-Bett-Zimmer |
Rooming In Begleitperson für Kind | Kinder bis zur Volljährigkeit |
freie Krankenhauswahl | |
Kur- oder Reha-Aufenthalt | REHA Tagesgeld 100,-€, max 21 Tage im Jahr |
Tagegeld bei Verzicht auf 1-/2-Bett-Zimmer | 40,- € |
Stabiler Beitrag im Alter | Bildung von Altersrückstellungen für einen stabilen Beitrag im Alter |
Gebührenordnung für Ärzte | 5-facher Satz der GOÄ |
Wartezeit | keine Wartezeit |
Versicherungsschutz im Ausland | Weltweiter Versicherungsschutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte |
Erstattung Zuzahlung im Krankenhaus | 10 €/ Tag, max. 28 Tage/Jahr |
Bedingungen | Download |
Tarifinformationen | Download |
- die Heilbehandlung
Alle Aufwendungen für versicherte Heilbehandlungen werden bis zu den festgesetzten Höchstsätzen (3,5facher Gebührensatz). Dies gilt auch für Heilbehandlungen im Ausland.
Reichen die Höchstsätze aufgrund besonderer medizinischer Schwierigkeiten nicht aus, kann eine von der Gebührenordnung für Ärzte abweichende Höhe der Vergütung vereinbart werdenwelche im vertraglichen Umfang bis zum 5,0 fachen Gebührensatz erstattet wird. Dies gilt auch für Heilbehandlungen im Ausland, wenn diese vor Beginn der stationären Heilbehandlung auf ihre Anfrage hin in Textform zugesagt wurde.
- die freie Krankenhaus- und Arztwahl
Sie können Ihr Krankenhaus frei wählen, soweit es unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankengeschichten führt sowie gewerberechtlich zur Erbringung von Heilbehandlungen befugt ist.
Ihnen steht die Wahl unter den approbierten Ärzten frei.
- die Unterbringung in einem Zweibettzimmer
Die DFV ersetzt die Aufwendungen für die stationäre Unterbringung im Zweibettzimmer.
- gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen (z.B. Chefarztbehandlung)
Ersetzt werden die Aufwendungen für gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen von z.B.
- Chefärzten,
- Belegärzten sowie
- Beleghebammen und Belegentbindungspflegern.
- Ersatzkrankenhaustagegeld
Bei Verzicht auf die stationäre Unterbringung im Zweibettzimmer oder für den Fall, dass das Krankenhaus eine solche Leistung nicht anbietet, und bei Verzicht auf gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen erhalten Sie ein Ersatzkrankenhaustagegeld für jeden Tag der stationären Heilbehandlung.
- Ambulante stationsersetzende Heilbehandlungen
Ersetzt werden die Aufwendungen auch bei ambulanten Heilbehandlungen, wenn dadurch eine medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung entfällt.
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören:
- ambulante Vor- und Nachuntersuchungen,
- ärztliche Leistungen sowie
- Laboruntersuchungen.
- Vor- und nachstationäre Behandlungen
Der Versicherungsschutz für vorstationäre Behandlungen ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der vollstationären Behandlung begrenzt.
Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der vollstationären Heilbehandlung nicht überschreiten.
Bei Organübertragungen nach dem Transplantationsgesetz beträgt der Zeitraum drei Monate nach Beendigung der vollstationären Heilbehandlung.
- Rooming-in
Tritt der Versicherungsfall bei einer bei der Deutschen Familienversicherung versicherten minderjährigen Person ein, werden die Unterbringungs- und Verpflegungskosten für einen Erziehungsberechtigten, der bei der minderjährigen versicherten Person im Krankenhaus übernachtet, ersetzt.
- Erstattung gesetzlicher Zuzahlungen im Krankenhaus
Aufwendungen für die gesetzlichen Zuzahlungen je Kalendertag der vollstationären Heilbehandlung.
- Bereitstellungskosten für Kommunikationsmittel
Aufwendungen für die Bereitstellungskosten für Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, Internet und Fernsehgeräte), die von dem Krankenhaus in Rechnung gestellt werden, jedoch nicht die verbrauchsabhängigen Gebühren.
- Krankentransporte im Inland
Aufwendungen für medizinisch notwendige Krankentransporte mit einem Rettungsfahrzeug im Inland zu und von einem für die Heilbehandlung geeigneten Krankenhaus im Rahmen einer vollstationären Heilbehandlung sowie Krankenfahrten von und zu ambulanten stationsersetzenden Heilbehandlungen.
- Tagegeld bei vollstationären Rehabilitationsmaßnahmen
Bei einer medizinisch notwendigen vollstationären Rehabilitationsmaßnahme wird ein Tagegeld bis zum vereinbarten Höchstbetrag gezahlt.
Voraussetzung für den Anspruch auf Tagegeld ist, dass der vollstationären Rehabilitationsmaßnahme eine vollstationäre Heilbehandlung vorausgegangen ist und die vollstationäre Rehabilitationsmaßnahme binnen 14 Kalendertagen nach der Entlassung aus der vollstationären Heilbehandlung begonnen hat.
- Kosmetische Operationen
Erstattet werden die nachgewiesenen Aufwendungen für kosmetische Operationen bis zum vereinbarten Höchstbetrag, sofern hierfür eine versicherte Krankheit ursächlich war.
Hier müssen Sie lediglich Ihre Größe und Ihr Gewicht angeben.
Allerdings muss die nachfolgend genannte Gesundheitsfrage mit der Unterschrift auf dem Antrag verneint werden:
Hat die zu versichernde Person eine Behinderung mit einem Grad von 50 oder mehr, jemals einen Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit, Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung gestellt, das Down-Syndrom, sind bei ihr Operationen, Reha-Maßnahmen oder stationäre Behandlungen vorgesehen oder angeraten, stehen noch Untersuchungsergebnisse aus oder besteht bei ihr eine Schwangerschaft oder bestand bei ihr in den letzten fünf Jahren eine der nachfolgenden Erkrankungen oder deren Folgen:
- Erkrankungen des Nerven-Systems, der Psyche, des Gehirns, der Netzhaut oder des Sehnervs
Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Aneurysma, Angststörung, Apallisches Syndrom, Autismus, Anpassungs- oder Belastungsstörung, Burn-Out, Chorea Huntington, Creutzfeldt-Jakob, Demenz, Epilepsie, Erschöpfungszustand, Essstörung, Gehirnblutung, Hypochondrische Störung, Kinderlähmung, Koma, Lähmungen, Makuladegeneration, Multiple Sklerose, Netzhautablösung sowie Schädigung des Sehnervs, Neuropathie, Parkinson, Phobische Störung, Pick-Krankheit, Psychose, Neurose, Schizophrenie, Manie, Multiples Beschwerde Syndrom, Neurasthenie, neurotische Störung, Depression, Querschnittlähmung, Rückenmarkkrankheiten, Schädel-Hirn-Trauma, Schädigung oder Erkrankung des Gehirns oder des Nervensystems, Schlafapnoe, Schlaganfall, Somatisierungsstörung, Subarachnoidalblutung, Suchterkrankung (z.B. Alkoholismus, Medikamenten-, Spiel- oder Drogensucht), Wahnhafte Störung, zerebrale Durchblutungsstörungen, zerebrovaskuläre Erkrankungen, Zwangsstörung
- Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder Stoffwechselerkrankungen
Aortenaneurysma, Aorteninsuffizienz, arterielle Verschlusskrankheit, Bypass, Arterienverkalkung, Embolien, Hämophilie (Bluterkrankheit), Herzerkrankungen, Herzinfarkt, Diabetes mellitus (Zucker), Sichelzellenanämie, Hämolytische Anämie
- Erkrankungen der inneren Organe oder HIV-Infektion
Asthma bronchiale, Erkrankungen und Funktionsstörungen der Lunge oder Bronchien, HIV-Infektion, Immundefekte, Mukoviszidose, Organ- oder Gewebetransplantation, Sarkoidose, Lebererkrankungen, Hepatitis B oder C, Nierenerkrankungen, Nierenfunktionsstörungen, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn
- Erkrankungen der Knochen, der Gelenke oder des Bewegungsapparates
Arm- oder Beinamputation, Morbus Bechterew, Osteoporose, Polyarthritis, rheumatische Erkrankungen, sklerotische Erkrankungen, subdurale Hämatome
- Tumorerkrankungen
Gutartiger Tumor des Gehirns, bösartiger Tumor, Krebserkrankung des Blut- oder Lymphsystems?
Ist die zu versichernde Person 65 Jahre oder älter, beantworten Sie noch folgende Zusatzfrage: Trägt die zu versichernde Person ein Körperersatzstück, eine Prothese, Gefäßstütze (z.B. Stent) oder einen Herzschrittmacher oder benötigt sie Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens (Hilfestellung oder Hilfsmittel beim An- und Ausziehen, Essen, Gehen oder Treppensteigen, wie z. B. Gehhilfen, Unterarmstützen, Treppenlift, Rollator oder Rollstuhl)?