Krankenhauszusatzversicherung - Kostenloses Angebot - Unabhängige Beratung Experten 089 237 132 90 Agentur Marco Kraus
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DFV KlinikSchutz Exklusiv Krankenhauszusatzversicherung

DFV KlinikSchutz Exklusiv - Leistungen im Detail

Die Deutsche Familienversicherung bietet sehr viel an Zusatzleistungen, nicht nur 1-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung und ambulante Operationen sondern in dem Tarif KlinikSchutz Exklusiv auch:

Einen Termin bei einem Spezialisten innerhalb von 5 Werktagen, Kinderbetreuungskosten, Fahrt- oder Beförderungs- sowie Übernachtungskosten.

  Deutsche Familienversicherung Klinik
  DFV KlinikSchutz Exklusiv
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Chefarztbehandlung
Sie wählen den operierenden Spezialisten

60,- € Tagegeld bei Verzicht auf Chefarzt
Ambulante Operationen

Stationäre Vor- / Nachbehandlung

3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor dem Krankenhausaufenthalt
7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen danach.
Zimmerwahl

1-Bett-Zimmer
Rooming In
Begleitperson für Kind

Kinder bis zur Volljährigkeit
freie Krankenhauswahl

Kur- oder Reha-Aufenthalt

REHA Tagesgeld 100,-€, max 21 Tage im Jahr
Tagegeld bei Verzicht auf 1-/2-Bett-Zimmer

40,- €
Stabiler Beitrag im Alter

Bildung von Altersrückstellungen für einen stabilen Beitrag im Alter
Gebührenordnung für Ärzte

5-facher Satz der GOÄ
Wartezeitkeine Wartezeit
Versicherungsschutz im AuslandWeltweiter Versicherungsschutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte
Erstattung Zuzahlung im Krankenhaus

10 €/ Tag, max. 28 Tage/Jahr
Bedingungen Download
Tarifinformationen Download
 
 

DFV-KlinikSchutz Exklusiv

DFV-KlinikSchutz Exklusiv Assistance:

Termin bei einem Spezialisten innerhalb von 5 Werktagen, Kinderbetreuungskosten, Fahrt- oder Beförderungs- sowie Übernachtungskosten.

- die Heilbehandlung

Alle Aufwendungen für versicherte Heilbehandlungen werden bis zu den festgesetzten Höchstsätzen (3,5facher Gebührensatz). Dies gilt auch für Heilbehandlungen im Ausland.

Reichen die Höchstsätze aufgrund besonderer medizinischer Schwierigkeiten nicht aus, kann eine von der Gebührenordnung für Ärzte abweichende Höhe der Vergütung vereinbart werdenwelche  im vertraglichen Umfang bis zum 5,0 fachen Gebührensatz erstattet wird. Dies gilt auch für Heilbehandlungen im Ausland, wenn diese vor Beginn der stationären Heilbehandlung auf ihre Anfrage hin in Textform zugesagt wurde.

- die freie Krankenhaus- und Arztwahl

Sie können Ihr Krankenhaus frei wählen, soweit es unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankengeschichten führt sowie gewerberechtlich zur Erbringung von Heilbehandlungen befugt ist.

Ihnen steht die Wahl unter den approbierten Ärzten frei.

- die Unterbringung in einem Einbettzimmer

Die DFV ersetzt die Aufwendungen für die stationäre Unterbringung im Einbettzimmer.

- gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen (z.B. Chefarztbehandlung)

Ersetzt werden die Aufwendungen für gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen von z.B.

- Chefärzten,

- Belegärzten sowie

- Beleghebammen und Belegentbindungspflegern.

- Ersatzkrankenhaustagegeld

Bei Verzicht auf die stationäre Unterbringung im Einbettzimmer oder für den Fall, dass das Krankenhaus eine solche Leistung nicht anbietet, und bei Verzicht auf gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen erhalten Sie ein Ersatzkrankenhaustagegeld für jeden Tag der stationären Heilbehandlung.

- Ambulante stationsersetzende Heilbehandlungen

Ersetzt werden die Aufwendungen auch bei ambulanten Heilbehandlungen, wenn dadurch eine medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung entfällt.

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören:

- ambulante Vor- und Nachuntersuchungen,

- ärztliche Leistungen sowie

- Laboruntersuchungen.

- Vor- und nachstationäre Behandlungen

Der Versicherungsschutz für vorstationäre Behandlungen ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der vollstationären Behandlung begrenzt.

Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der vollstationären Heilbehandlung nicht überschreiten.

Bei Organübertragungen nach dem Transplantationsgesetz beträgt der Zeitraum drei Monate nach Beendigung der vollstationären Heilbehandlung.

- Rooming-in

Tritt der Versicherungsfall bei einer bei der Deutschen Familienversicherung versicherten minderjährigen Person ein, werden  die Unterbringungs- und Verpflegungskosten für einen Erziehungsberechtigten, der bei der minderjährigen versicherten Person im Krankenhaus übernachtet, ersetzt.

- Erstattung gesetzlicher Zuzahlungen im Krankenhaus

Aufwendungen für die gesetzlichen Zuzahlungen je Kalendertag der vollstationären Heilbehandlung.

- Bereitstellungskosten für Kommunikationsmittel

Aufwendungen für die Bereitstellungskosten für Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, Internet und Fernsehgeräte), die von dem Krankenhaus in Rechnung gestellt werden, jedoch nicht die verbrauchsabhängigen Gebühren.

- Krankentransporte im Inland

Aufwendungen für medizinisch notwendige Krankentransporte mit einem Rettungsfahrzeug im Inland zu und von einem für die Heilbehandlung geeigneten Krankenhaus im Rahmen einer vollstationären Heilbehandlung sowie Krankenfahrten von und zu ambulanten stationsersetzenden Heilbehandlungen.

- Tagegeld bei vollstationären Rehabilitationsmaßnahmen

Bei einer medizinisch notwendigen vollstationären Rehabilitationsmaßnahme wird ein Tagegeld bis zum vereinbarten Höchstbetrag gezahlt.

Voraussetzung für den Anspruch auf Tagegeld ist, dass der vollstationären Rehabilitationsmaßnahme eine vollstationäre Heilbehandlung vorausgegangen ist und die vollstationäre Rehabilitationsmaßnahme binnen 14 Kalendertagen nach der Entlassung aus der vollstationären Heilbehandlung begonnen hat.

- Kosmetische Operationen

Erstattet werden die nachgewiesenen Aufwendungen für kosmetische Operationen bis zum vereinbarten Höchstbetrag, sofern hierfür eine versicherte Krankheit ursächlich war.

Die Gesundheitsfrage der DFV

Hier müssen Sie lediglich Ihre Größe und Ihr Gewicht angeben.

Allerdings muss die nachfolgend genannte Gesundheitsfrage mit der Unterschrift auf dem Antrag verneint werden:

Hat die zu versichernde Person eine Behinderung mit einem Grad von 50 oder mehr, jemals einen Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit, Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung gestellt, das Down-Syndrom, sind bei ihr Operationen, Reha-Maßnahmen oder stationäre Behandlungen vorgesehen oder angeraten, stehen noch Untersuchungsergebnisse aus oder besteht bei ihr eine Schwangerschaft oder bestand bei ihr in den letzten fünf Jahren eine der nachfolgenden Erkrankungen oder deren Folgen:
- Erkrankungen des Nerven-Systems, der Psyche, des Gehirns, der Netzhaut oder des Sehnervs
Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Aneurysma, Angststörung, Apallisches Syndrom, Autismus, Anpassungs- oder Belastungsstörung, Burn-Out, Chorea Huntington, Creutzfeldt-Jakob, Demenz, Epilepsie, Erschöpfungszustand, Essstörung, Gehirnblutung, Hypochondrische Störung, Kinderlähmung, Koma, Lähmungen, Makuladegeneration, Multiple Sklerose, Netzhautablösung sowie Schädigung des Sehnervs, Neuropathie, Parkinson, Phobische Störung, Pick-Krankheit, Psychose, Neurose, Schizophrenie, Manie, Multiples Beschwerde Syndrom, Neurasthenie, neurotische Störung, Depression, Querschnittlähmung, Rückenmarkkrankheiten, Schädel-Hirn-Trauma, Schädigung oder Erkrankung des Gehirns oder des Nervensystems, Schlafapnoe, Schlaganfall, Somatisierungsstörung, Subarachnoidalblutung, Suchterkrankung (z.B. Alkoholismus, Medikamenten-, Spiel- oder Drogensucht), Wahnhafte Störung, zerebrale Durchblutungsstörungen, zerebrovaskuläre Erkrankungen, Zwangsstörung

- Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder Stoffwechselerkrankungen
Aortenaneurysma, Aorteninsuffizienz, arterielle Verschlusskrankheit, Bypass, Arterienverkalkung, Embolien, Hämophilie (Bluterkrankheit), Herzerkrankungen, Herzinfarkt, Diabetes mellitus (Zucker), Sichelzellenanämie, Hämolytische Anämie

- Erkrankungen der inneren Organe oder HIV-Infektion
Asthma bronchiale, Erkrankungen und Funktionsstörungen der Lunge oder Bronchien, HIV-Infektion, Immundefekte, Mukoviszidose, Organ- oder Gewebetransplantation, Sarkoidose, Lebererkrankungen, Hepatitis B oder C, Nierenerkrankungen, Nierenfunktionsstörungen, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn

- Erkrankungen der Knochen, der Gelenke oder des Bewegungsapparates
Arm- oder Beinamputation, Morbus Bechterew, Osteoporose, Polyarthritis, rheumatische Erkrankungen, sklerotische Erkrankungen, subdurale Hämatome

- Tumorerkrankungen
Gutartiger Tumor des Gehirns, bösartiger Tumor, Krebserkrankung des Blut- oder Lymphsystems?

Ist die zu versichernde Person 65 Jahre oder älter, beantworten Sie noch folgende Zusatzfrage: Trägt die zu versichernde Person ein Körperersatzstück, eine Prothese, Gefäßstütze (z.B. Stent) oder einen Herzschrittmacher oder benötigt sie Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens (Hilfestellung oder Hilfsmittel beim An- und Ausziehen, Essen, Gehen oder Treppensteigen, wie z. B. Gehhilfen, Unterarmstützen, Treppenlift, Rollator oder Rollstuhl)?