Chefarztbehandlung im Zweibett-Zimmer falls Sie ins Krankenhaus müssen. Abgesichert bei der Die Bayerische
![]() | |
Die Bayerische Krankenhaus Komfort | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Chefarztbehandlung Sie wählen den operierenden Spezialisten | 30,- € Tagegeld beiVerzicht auf gesonderte Unterbringung und Behandlung |
Ambulante Operationen | |
Stationäre Vor- / Nachbehandlung | 3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor dem Krankenhausaufenthalt7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen danach. |
Zimmerwahl | 2-Bett-Zimmer30,- € Tagegeld bei Verzicht auf gesonderte Unterbringung und Behandlung |
Rooming In Begleitperson für Kind | Kinder unter 16 Jahre |
freie Krankenhauswahl | |
Kur- oder Reha-Aufenthalt | im Anschluss Krankenhaus 16,- € für max. 28 Tage |
Tagegeld bei Verzicht auf 1-/2-Bett-Zimmer | 30,- € Tagegeld beiVerzicht auf gesonderte Unterbringung und Behandlung |
Stabiler Beitrag im Alter | Keine Bildung von Altersrückstellungen |
Gebührenordnung für Ärzte | Keine Begrenzung auf den Höchstsatz |
Wartezeit | Keine Wartezeit |
Versicherungsschutz im Ausland | Auslandsreise-Krankenversicherung leistet vor |
Erstattung Zuzahlung im Krankenhaus | |
Bedingungen | Download |
Tarifinformationen | Download |
Die Bayerische Prestige Krankenhauszusatzversicherung
Der Tarif „Krankenhauszusatzversicherung Komfort“ bietet Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), freien Heilfürsorge oder mit grundlegender stationärer Absicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) Versicherungsschutz. Die Zusatzversicherung endet, wenn eine höherwertige PKV abgeschlossen wird oder die Versicherung in der GKV/PKV/freien Heilfürsorge endet.
Unterbringung im Zweibettzimmer
Übernahme von 100 % der Kosten für Zweibettzimmer; alternativ ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro. Familienzimmeroption bei stationärer Entbindung.
Chefarztbehandlung und privatärztliche Behandlung
Die Versicherung erstattet 100 % der privatärztlichen Leistungen; falls nicht genutzt erhalten Sie alternativ ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro.
Rooming In, Begleitperson bei Kindern
Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten für Unterkunft und Verpflegung eines Elternteils, wenn dieser als Begleitperson eines stationär aufgenommenen, versicherten Kindes unter 16 Jahren mit aufgenommen wird, sofern diese Kosten nicht bereits von der GKV, PKV oder freien Heilfürsorge übernommen werden.
Vor- und nachstationäre Behandlung, ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten für vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlungen, sofern diese nicht bereits von der GKV, PKV oder freien Heilfürsorge getragen werden. Die vorstationäre Behandlung dient der Klärung oder Vorbereitung einer stationären Aufnahme und ist auf maximal drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung sichert den Behandlungserfolg und darf maximal sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach der stationären Behandlung umfassen.
Zusätzlich werden die Kosten für eine einmalige ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung durch einen liquidationsberechtigten Arzt erstattet, wenn diese nicht bereits durch die GKV, PKV oder freie Heilfürsorge übernommen werden.
Ambulante Operationen
Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten für ambulante Operationen im Krankenhaus, sofern diese nicht bereits durch die GKV, PKV oder freie Heilfürsorge gedeckt sind.
Freie Krankenhauswahl
Zusätzlich werden die Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen übernommen, wenn ein anderes Krankenhaus gewählt wird als in der ärztlichen Einweisung genannt, jedoch nur, wenn die bestehende Versicherung Leistungen erbringt.
Kurtagegeld
Für stationäre Kuren nach einem Krankenhausaufenthalt wird ein Kurtagegeld von 16 Euro für maximal 28 Tage gezahlt, sofern dies vorher vom Versicherer zugesagt wurde.
Transportkosten
Transportkosten zu und von einem geeigneten Krankenhaus werden bis zu 300 Euro pro Aufenthalt erstattet, einschließlich Privat-PKW oder Taxi mit einer Erstattung von 0,30 Euro pro Kilometer.
Leistung im Ausland
Im Ausland besteht Versicherungsschutz für bestimmte Leistungen gemäß den vorherigen Abschnitten. Erstattungen für Ein- oder Zweibettzimmer sowie privatärztliche Behandlung sind auf die Kosten begrenzt, die bei Wahlleistungen eines vergleichbaren Krankenhauses in Deutschland entstehen würden.
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Die Versicherung erstattet die Kosten für privatärztliche Leistungen gemäß der gültigen Gebührenordnung für Ärzte, ohne auf die dort festgelegten Höchstsätze begrenzt zu sein. Leistungen der GKV, freien Heilfürsorge und PKV müssen auf den Kostenbelegen bestätigt werden, wobei angerechnete Selbstbehalte nach § 53 SGB V ausgewiesen werden müssen. Diese Selbstbehalte gelten als Leistungen der GKV und werden nicht erstattet.
Der planmäßige Beitragsverlauf:
Alter |
Beitrag |
1 - 15 Jahre |
3,20 Euro |
16 - 20 Jahre |
6,70 Euro |
21 - 30 Jahre |
10,20 Euro |
31 - 45 Jahre |
13,90 Euro |
46 - 50 Jahre |
16,60 Euro |
51 – 55 Jahre |
21,70 Euro |
56 – 60 Jahre |
29,30 Euro |
61 – 65 Jahre |
39,60 Euro |
66 – 70 Jahre |
54,40 Euro |
71 – 75 Jahre |
74,80 Euro |
76 – 80 Jahre |
95,20 Euro |
81 – 85 Jahre |
110,50 Euro |
Ab 86 Jahre |
118,50 Euro |
Warum Sie rechtzeitig in den Tarif mit Altersrückstellungen wechseln sollten
Eine sogenannte Alterungsrückstellung (AR) trägt dazu bei, dass die Beiträge Ihrer privaten Krankenversicherung auch im Alter stabil sind. Aus einem Teil des Beitrags wird eine Rückstellung gebildet, die spätere altersbedingte Beitragserhöhungen ausgleicht. Ohne AR - aber natürlich mit identischen Leistungen - ist der Beitrag günstiger. Er steigt in festgelegten Altersschritten an. Diese Option ist gerade in jüngeren Jahren interessant.