Krankenhauszusatzversicherung - Kostenloses Angebot - Unabhängige Beratung Experten 089 237 132 90 Agentur Marco Kraus
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Die Bayerische Komfort Krankenhauszusatzversicherung

Die Bayerische Krankenhaus Komfort - Leistungen im Detail

Chefarztbehandlung im Zweibett-Zimmer falls Sie ins Krankenhaus müssen. Abgesichert bei der Die Bayerische

  Die Bayerische Prestige Komfort Krankenhaus
  Die Bayerische Krankenhaus Komfort
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Chefarztbehandlung
Sie wählen den operierenden Spezialisten

30,- € Tagegeld bei
Verzicht auf gesonderte
Unterbringung und Behandlung
Ambulante Operationen

 
Stationäre Vor- / Nachbehandlung

3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor dem Krankenhausaufenthalt
7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen danach.
Zimmerwahl

2-Bett-Zimmer
30,- € Tagegeld bei
Verzicht auf gesonderte
Unterbringung und Behandlung
Rooming In
Begleitperson für Kind

Kinder unter 16 Jahre
freie Krankenhauswahl

 
Kur- oder Reha-Aufenthaltim Anschluss Krankenhaus
16,- € für max. 28 Tage
Tagegeld bei Verzicht auf 1-/2-Bett-Zimmer

30,- € Tagegeld bei
Verzicht auf gesonderte
Unterbringung und Behandlung
Stabiler Beitrag im Alter

Keine Bildung von Altersrückstellungen
Gebührenordnung für Ärzte

Keine Begrenzung auf den Höchstsatz
Wartezeit

Keine Wartezeit
Versicherungsschutz im Ausland

Auslandsreise-Krankenversicherung leistet vor
Erstattung Zuzahlung im Krankenhaus
Bedingungen Download
Tarifinformationen Download
 
 

Die Bayerische Prestige Krankenhauszusatzversicherung

Der Tarif „Krankenhauszusatzversicherung Komfort“ bietet Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), freien Heilfürsorge oder mit grundlegender stationärer Absicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) Versicherungsschutz. Die Zusatzversicherung endet, wenn eine höherwertige PKV abgeschlossen wird oder die Versicherung in der GKV/PKV/freien Heilfürsorge endet.

Unterbringung im Zweibettzimmer

Übernahme von 100 % der Kosten für Zweibettzimmer; alternativ ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro. Familienzimmeroption bei stationärer Entbindung.

Chefarztbehandlung und privatärztliche Behandlung

Die Versicherung erstattet 100 % der privatärztlichen Leistungen; falls nicht genutzt erhalten Sie alternativ ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro.

Rooming In, Begleitperson bei Kindern

Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten für Unterkunft und Verpflegung eines Elternteils, wenn dieser als Begleitperson eines stationär aufgenommenen, versicherten Kindes unter 16 Jahren mit aufgenommen wird, sofern diese Kosten nicht bereits von der GKV, PKV oder freien Heilfürsorge übernommen werden.

Vor- und nachstationäre Behandlung, ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung

Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten für vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlungen, sofern diese nicht bereits von der GKV, PKV oder freien Heilfürsorge getragen werden. Die vorstationäre Behandlung dient der Klärung oder Vorbereitung einer stationären Aufnahme und ist auf maximal drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung sichert den Behandlungserfolg und darf maximal sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach der stationären Behandlung umfassen.

Zusätzlich werden die Kosten für eine einmalige ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung durch einen liquidationsberechtigten Arzt erstattet, wenn diese nicht bereits durch die GKV, PKV oder freie Heilfürsorge übernommen werden.

Ambulante Operationen

Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten für ambulante Operationen im Krankenhaus, sofern diese nicht bereits durch die GKV, PKV oder freie Heilfürsorge gedeckt sind.

Freie Krankenhauswahl

Zusätzlich werden die Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen übernommen, wenn ein anderes Krankenhaus gewählt wird als in der ärztlichen Einweisung genannt, jedoch nur, wenn die bestehende Versicherung Leistungen erbringt.

Kurtagegeld

Für stationäre Kuren nach einem Krankenhausaufenthalt wird ein Kurtagegeld von 16 Euro für maximal 28 Tage gezahlt, sofern dies vorher vom Versicherer zugesagt wurde.

Transportkosten

Transportkosten zu und von einem geeigneten Krankenhaus werden bis zu 300 Euro pro Aufenthalt erstattet, einschließlich Privat-PKW oder Taxi mit einer Erstattung von 0,30 Euro pro Kilometer.

Leistung im Ausland

Im Ausland besteht Versicherungsschutz für bestimmte Leistungen gemäß den vorherigen Abschnitten. Erstattungen für Ein- oder Zweibettzimmer sowie privatärztliche Behandlung sind auf die Kosten begrenzt, die bei Wahlleistungen eines vergleichbaren Krankenhauses in Deutschland entstehen würden.

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die Versicherung erstattet die Kosten für privatärztliche Leistungen gemäß der gültigen Gebührenordnung für Ärzte, ohne auf die dort festgelegten Höchstsätze begrenzt zu sein. Leistungen der GKV, freien Heilfürsorge und PKV müssen auf den Kostenbelegen bestätigt werden, wobei angerechnete Selbstbehalte nach § 53 SGB V ausgewiesen werden müssen. Diese Selbstbehalte gelten als Leistungen der GKV und werden nicht erstattet.

Der planmäßige Beitragsverlauf:

Alter

Beitrag

1 - 15 Jahre

3,20 Euro

16 - 20 Jahre

6,70 Euro

21 - 30 Jahre

10,20 Euro

31 - 45 Jahre

13,90 Euro

46 - 50 Jahre

16,60 Euro

51 – 55 Jahre

21,70 Euro

56 – 60 Jahre

29,30 Euro

61 – 65 Jahre

39,60 Euro

66 – 70 Jahre

54,40 Euro

71 – 75 Jahre

74,80 Euro

76 – 80 Jahre

95,20 Euro

81 – 85 Jahre

110,50 Euro

Ab 86 Jahre

118,50 Euro

 

Warum Sie rechtzeitig in den Tarif mit Altersrückstellungen wechseln sollten

Eine sogenannte Alterungsrückstellung (AR) trägt dazu bei, dass die Beiträge Ihrer privaten Krankenversicherung auch im Alter stabil sind. Aus einem Teil des Beitrags wird eine Rückstellung gebildet, die spätere altersbedingte Beitragserhöhungen ausgleicht. Ohne AR - aber natürlich mit identischen Leistungen - ist der Beitrag günstiger. Er steigt in festgelegten Altersschritten an. Diese Option ist gerade in jüngeren Jahren interessant.