Der Premiumtarif für 2-Bett Zimmer und ambulante Operationen.
Die Produktlinie S bildet keine Rückstellungen für Beitragsentlastungen im Alter. Dadurch ist der Tarif optimal wenn Sie vollen Versicherungsschutz zu günstigem Beitrag suchen weil Sie sich in jungen Jahren noch keine hohen Beiträge leisten können.
Gothaer MediClinic S Plus | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Chefarztbehandlung Sie wählen den operierenden Spezialisten | 50,- € Tagegeld bei Verzicht auf Chefarzt |
Ambulante Operationen | |
Stationäre Vor- / Nachbehandlung | 3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor dem Krankenhausaufenthalt7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen danach. |
Zimmerwahl | 2-Bett-Zimmer |
Rooming In Begleitperson für Kind | Kinder bis 11 Jahre |
freie Krankenhauswahl | |
Kur- oder Reha-Aufenthalt | |
Tagegeld bei Verzicht auf 1-/2-Bett-Zimmer | 50,- € |
Stabiler Beitrag im Alter | Beitrag ohne Altersrückstellungen |
Gebührenordnung für Ärzte | Keine Begrenzung auf den Höchstsatz |
Wartezeit | Keine Wartezeit |
Versicherungsschutz im Ausland | 6 Monate im außereuropäischen Ausland |
Erstattung Zuzahlung im Krankenhaus | |
Bedingungen | Download |
Tarifinformationen | Download |
Der MediClinic Premium der Gothaer erstattet
100% der nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleibenden Aufwendungen für
- Unterkunft, Verpflegung und Behandlung im Krankenhaus als allgemeine Krankenhausleistung
- gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer
- gesondert berechnete ärztliche Leistungen
- gesondert berechnete Leistungen eines Belegarztes, die Kosten der Beleghebamme und des Entbindungspflegers, sofern die Kosten nach der amtlichen Gebührenordnung berechnet sind.
Werden keine Vorleistungen des gesetzlichen Versicherers nachgewiesen, erstattet Die Gothaer im MediClinic Premium
100% der Aufwendungen für
- gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer
- gesondert berechnete ärztliche Leistungen
- gesondert berechnete Leistungen eines Belegarztes, die Kosten der Beleghebamme und des Entbindungspflegers, sofern die Kosten nach der amtlichen Gebührenordnung berechnet sind.
100% des gesetzlichen Eigenanteils (Ihre stationäre Zuzahlung) bei stationärer Behandlung.
Erstattungsfähig sind
100% der Aufwendungen für gesondert berechnete ärztliche Leistungen für vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus.
Diese Behandlung ist begrenzt auf
- längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung
und
- längstens sieben Behandlungstage innerhalb von vierzehn Tagen, bei Organübertragungen innerhalb von drei Monaten, nach Durchführung der stationären Behandlung.
Eingeschlossen sind die ärztlichen Leistungen für Diagnostik und der medizinisch notwendige Verbandswechsel.
Im Rahmen der nachstationären Behandlung kann die Frist von vierzehn Tagen oder drei Monaten in medizinisch begründeten Einzelfällen im Einvernehmen mit dem einweisenden Arzt verlängert werden.
Der MediClinic S Plus der Gothaer erstattet
100% der Kosten für ambulante Operationen und für gesondert berechnete ärztliche Leistungen bei ambulanten Operationen, soweit diese die Leistungen der GKV übersteigen.
Erstattungsfähig sind
100% der Aufwendungen für gesondert berechnete ärztliche Leistungen für Vor- und Abschlussuntersuchung im Krankenhaus bei ambulanter Operation.
Die Vor- und Abschlussuntersuchung ist begrenzt auf
- längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der ambulanten Operation,
- längstens sieben Behandlungstage innerhalb von vierzehn Tagen nach Durchführung der
ambulanten Operation.
Eingeschlossen sind die ärztlichen Leistungen für Diagnostik und der medizinisch notwendige Verbandswechsel.
Erstattungsfähig sind
100% der nach Vorleistung verbleibenden Aufwendungen einschließlich der gesetzlichen Zuzahlungen für den
- Transport im Krankenwagen,
- Transport im Notfallrettungsdienst auch mit dem Hubschrauber
zur stationären Behandlung.
Der MediClinic S Plus der Gothaer erstattet
100% der Aufwendungen, wenn neben dem nach Tarif MediClinic S Plus versicherten Kind während einer stationären Heilbehandlung eine erwachsene Begleitperson stationär aufgenommen wird.
Erstattet werden die zusätzlichen Unterkunfts- und Verpflegungskosten für eine erwachsene Begleitperson bis zu vier Wochen je Kalenderjahr.
Die stationäre Behandlung des versicherten Kindes muss vor Vollendung des 12. Lebensjahres begonnen haben.
Werden bei einem Krankenhausaufenthalt ärztliche Leistungen oder die Unterkunft und Verpflegung nicht im versicherten Rahmen gesondert berechnet oder in Anspruch genommen, wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt.
- 50 EUR für nicht gesondert berechnete ärztliche Leistungen und
- 50 EUR für nicht gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird jeweils die Hälfte des vorgesehenen Krankenhaustagegeldes gezahlt.
Bei teilstationärer Behandlung mit einem Krankenhausaufenthalt von weniger als 24 Stunden je Kalendertag
wird die Hälfte des vorgesehenen Krankenhaustagegeldes gezahlt.Optionsrecht/Umstellung der Versicherung
Das Optionsrecht umfasst die Umstellung in einen vom Versicherer benannten stationären Ergänzungstarif, der die Bildung einer Alterungsrückstellung vorsieht.
Auf Antrag des Versicherungsnehmers ist eine Umstellung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten möglich.
Der Wechsel erfolgt zum 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Mit dem Optionsrecht ist keine Erhöhung des Versicherungsschutzes verbunden.
Mit Vollendung des 45. Lebensjahres erlischt das Optionsrecht.
Hat die versicherte Person vom Optionsrecht bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres keinen Gebrauch gemacht, gilt nach der Umstellungsvereinbarung:
Zum 1. des Monats nach Vollendung des 45. Lebensjahres der versicherten Person erfolgt eine Umstellung
durch den Versicherer in einen
- stationären Ergänzungstarif mit Alterungsrückstellung,
- ohne erneute Gesundheitsprüfung und
- ohne Wartezeiten.
Die versicherte Person kann den Umstellungstarif beim Versicherer jederzeit erfragen.
Der Versicherungsnehmer kann der planmäßigen Umstellung innerhalb von zwei Monaten vom Zugang der Umstellungsmitteilung an zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Umstellung in Textform widersprechen.
Widerspricht der Versicherungsnehmer der Umstellung, wird der Versicherungsschutz nach Tarif MediClinic S Premium fortgeführt. Die Kündigungsrechte sind bis zur Beendigung des Tarifs MediClinic S Premium hiervon unberührt.
Der Versicherungsschutz nach Tarif MediClinic S Plus endet zum Schluss des Monats, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet. Einer Kündigungserklärung des Versicherungsnehmers bedarf es nicht.
- Ab 45 ist keine Umwandlung ohne Gesundheitsprüfung mehr möglich.
- Der Vertrag endet mit Vollendung des 60. Lebansjahres.
1. Körpergröße (in cm) und -gewicht (in kg)
2. Fanden in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen (auch Kontrolluntersuchungen aufgrund Vorerkrankungen), Beratungen, Behandlungen oder Operationen durch Ärzte, Heilpraktiker oder Angehörige anderer Heilberufe statt bzw. sind solche beabsichtigt oder angeraten?
3. Fanden in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen, Behandlungen oder Operationen statt oder sind solche beabsichtigt oder angeraten? Bitte auch Aufenthalte in Kurkliniken oder Sanatorien angeben.
4. Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen, Therapien, Gesprächstherapien, Untersuchungen oder Beratungen aufgrund psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen/Störungen statt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
5. Wurde jemals eine HIV-Infektion festgestellt (positiver Aids-Test)? Steht noch ein Testergebnis aus?
6. Bestanden in den letzten 3 Jahren oder bestehen zurzeit Krankheiten, andauernde oder wiederkehrende Beschwerden, Anomalien, Funktionsbeeinträchtigungen körperlicher/geistiger Art, Körperimplantate/-prothesen (außer Zahn), die nicht ärztlich und nicht durch Angehörige anderer Heilberufe behandelt worden sind?
7. Bestehen Fruchtbarkeitsstörungen (männlich/weiblich)?
8. Ist das Tragen einer Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) notwendig/angeraten? Wenn ja, Dioptrien angeben.
9. Bestehen anerkannte Schwerbehinderungen, Erwerbsminderungen, Kriegs- bzw. Wehrdienstbeschädigungen? Beziehen Sie eine Rente aus einer privaten Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft? Wenn ja, amtlichen Bescheid beifügen und den Grad der Behinderung angeben.