SDK Klinik 2 Bett SP2 | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Chefarztbehandlung Sie wählen den operierenden Spezialisten | 60,- € Tagegeld bei Verzicht auf Chefarzt |
Ambulante Operationen | |
Stationäre Vor- / Nachbehandlung | |
Zimmerwahl | 2-Bett-Zimmer20,-€ wenn keine Kosten für die Unterkunft geltend gemacht werden |
Rooming In Begleitperson für Kind | Kinder unter 16 Jahr |
freie Krankenhauswahl | |
Kur- oder Reha-Aufenthalt | Rehabilitationsmaßnahmen: Kosten für Pflege, Unterbringung und Verpflegung. Es gelten die Preise der Klinik, die am nächsten zum Wohnort der versicherten Person und für die jeweilige Erkrankung geeignet ist. |
Tagegeld bei Verzicht auf 1-/2-Bett-Zimmer | 20,- € |
Stabiler Beitrag im Alter | Bildung von Altersrückstellungen für einen stabilen Beitrag im Alter |
Gebührenordnung für Ärzte | Keine Begrenzung auf den Höchstsatz |
Wartezeit | Keine Wartezeit |
Versicherungsschutz im Ausland | Auslandsreise-Krankenversicherung leistet vor |
Erstattung Zuzahlung im Krankenhaus | |
Bedingungen | Download |
Tarifinformationen | Download |
100% der nach Vorleistung eines privaten Versicherers oder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleibenden Aufwendungen für:
Nicht versichert sind:
Wenn die GKV für die allgemeinen Krankenhausleistungen eine Vorleistung übernimmt, gilt: Die Behandlung ist medizinisch notwendig.
Die SDK erstattet dann 100 % der verbleibenden Kosten.
(Wir empfehlen Ihnen, vor geplanten Krankenhausaufenthalten im Ausland einen Kostenvoranschlag bei der SDK einzureichen)
werden zu 100% erstattet.
100% der Kosten für
Erstattungsfähig sind 100% der Aufwendungen für gesondert berechnete ärztliche Leistungen für Vor- und Abschlussuntersuchung im Krankenhaus bei ambulanter Operation.
100% der Aufwendungen,
wenn neben dem nach Tarif SP1 Klinik 1-Bett versicherten Kind während einer stationären Heilbehandlung eine erwachsene Begleitperson stationär aufgenommen wird.
Erstattet werden die zusätzlichen Unterkunfts- und Verpflegungskosten für eine erwachsene Begleitperson.
Die stationäre Behandlung des versicherten Kindes muss vor Vollendung des 16. Lebensjahres begonnen haben.
Werden bei einem Krankenhausaufenthalt ärztliche Leistungen oder die Unterkunft und Verpflegung nicht im versicherten Rahmen gesondert berechnet oder in Anspruch genommen, wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt.
100%
für medizinisch notwendige Fahrten und Transporte zu einer versicherten Behandlung.
Versichert sind auch Fahrten und Transporte wegen einer Geh- oder Sehunfähigkeit sowie bei Fahruntüchtigkeit.
Wir erstatten nach Vorleistung der GKV oder eines anderen Kostenträgers maximal 250 EUR pro Kalenderjahr.
Vorausgesetzt die Geh- oder Sehunfähigkeit sowie die Fahruntüchtigkeit beruhen auf einer ärztlich festgestellten Krankheit oder sind Folge einer ärztlichen Behandlung
Es bestehen keine Wartezeiten
Jeweils 6 Monate vor Erreichen des 30., 35., 40., 45., 50., 60., und 65. Geburtstages kann ohne erneute Gesundheitsprüfung kann in den Tarif SP1, stationär Einbettzimmer, gewechselt werden.
1. Körpergröße / Gewicht
2. Fanden in den letzten 5 Jahren Beobachtungen, Untersuchungen oder Behandlungen in einem Krankenhaus, Sanatorium, einer Reha- oder Kurklinik statt und/oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
3. Werden oder wurden in letzten 3 Jahren ambulante Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen (auch Vorsorgeuntersuchungen und Kontrolluntersuchungen aufgrund Vorerkrankungen) durch Ärzte, Heilpraktiker, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Psychologen, Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden oder sonstigen Therapeuten durchgeführt und/oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
4. Fanden in den letzten 5 Jahren ambulante Operationen statt?
5. Bestehen chronische Krankheiten (z. B. Multiple Sklerose, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa), Allergien, organische/ körperliche Fehler (z.B. fehlende Organe, fehlende Gliedmaßen, Schwerhörigkeit), Körperimplantate/Prothesen (z.B. Kniegelenkersatz, Brustimplantate), andauernde oder wiederkehrende Beschwerden (z.B. Schmerzen, Schwindel, Bewegungseinschränkungen), die in den oben abgefragten Zeiträumen nicht behandelt oder untersucht wurden?
6. Besteht oder bestand in den letzten 10 Jahren eine Suchterkrankung (z.B. Alkohol-, Drogen-, Medikamentenabhängigkeit) oder Essstörung?
7. Bestanden in den letzten 3 Jahren Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder mehr als 2 Wochen zusammenhängend Arbeitsunfähigkeiten?
8. Werden oder wurden in den letzten 3 Jahren regelmäßig oder wiederholt Medikamente eingenommen, angewendet (z.B. Tabletten, Tropfen, Inhalation, Spritzen, Salben) oder wurden Medikamente ärztlich angeraten?
9. Werden oder wurden in den letzten 5 Jahren Drogen oder Betäubungsmittel konsumiert?
10. Wurde eine HIV-Infektion oder Hepatitis festgestellt oder steht ein Testergebnis noch aus?