Machen Sie das Beste aus einem Krankenhausaufenthalt, die KlinikPRIVAT Premium Krankenhausversicherung ermöglicht Ihnen die freie Krankenhauswahl, freie Wahl des behandelnden Arztes, Einbettzimmer oder Zweibettzimmer Ihrem Wunsch entsprechend
UKV VKB KlinikPrivat Premium | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Chefarztbehandlung Sie wählen den operierenden Spezialisten | 50,- € Tagegeld bei Verzicht auf Chefarzt |
Ambulante Operationen | |
Stationäre Vor- / Nachbehandlung | |
Zimmerwahl | 1- oder 2-Bett-Zimmer 50,- € Tagegeld bei Verzicht |
Rooming In Begleitperson für Kind | 100% vor dem 16. Geburtstag |
freie Krankenhauswahl | |
Kur- oder Reha-Aufenthalt | Reha 50 EUR/Tag bis zu 28 Tage |
Tagegeld bei Verzicht auf 1-/2-Bett-Zimmer | 20,- Verzicht auf 1-Bett 50,- Verzicht auf 1- und 2-Bett |
Stabiler Beitrag im Alter | Bildung von Altersrückstellungen für einen stabilen Beitrag |
Gebührenordnung für Ärzte | Keine Begrenzung auf die Höchstsätze |
Wartezeit | keine Wartezeit |
Versicherungsschutz im Ausland | |
Erstattung Zuzahlung im Krankenhaus | Erstattung von Komfortleistungen |
Bedingungen | Download |
Tarifinformationen | Download |
Sie können einen Vertrag abschließen, wenn Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind.
Ohne weitere Prüfung gilt die Heilbehandlung als medizinisch notwendig, wenn die GKV die allgemeinen Krankenhausleistungen erstattet.
Im Einbett- oder Zweibettzimmer.
Für Verpflegung, Telefonanschluss, Fernseher und Internetzugang.
Stationsersetzende ambulante Operationen außerhalb des Krankenhauses, bei denen sowohl eine ambulante, als auch eine stationäre Durchführung möglich ist werden ersetz.
Bei ambulanten Operationen im Krankenhaus erhalten Die die erstattungsfähigen Arztkosten.
Wenn Sie ein anderes als das in der ärztlichen Verordnung genannte Krankenhaus wählen, bekommen Sie Mehrkosten bezahlt.
Die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung wird Ihnen erstattet.
wenn diese im Zusammenhang mit einer leistungspflichtigen stationären Behandlung oder einer leistungspflichtigen ambulanten Operation durchgeführt werden.
– 20 Euro bei Verzicht auf die Unterbringung im zuschlagspflichtigen Einbettzimmer,
– 50 Euro bei Verzicht auf die Unterbringung im zuschlagspflichtigen Ein- und Zweibettzimmer,
– 50 Euro bei Verzicht auf wahlärztliche und belegärztliche Leistungen.
Die zusätzlich entstehenden Kosten für die Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson anlässlich eines Krankenhausaufenthaltes des versicherten Kindes werden übernommen sofern die Leistung nicht bereits über die allgemeinen Krankenhausleistungen abgedeckt ist.
Voraussetzung ist, dass der stationäre Aufenthalt vor dem 16. Geburtstag beginnt.
Der Versicherer erstattet die Kosten für medizinisch notwendige stationäre Anschlussheilbehandlungen.
Bei einer stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme erhalten Sie ein Tagegeld in Höhe von 50 Euro pro Tag. Maximal für 28 Tage einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag und pro Maßnahme.
Sie bekommen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung zu Fahrt- und Transportkosten erstattet.
Darüber hinaus anfallende Fahrt- und Transportkosten bis zu 250 Euro pro Jahr werden ebenfalls übernommen.
Die Kosten für kosmetische Operationen werden bis zu einem Betrag von 10.000 Euro übernommen, wenn diese im Zusammenhang mit einem leistungspflichtigen Unfall erforderlich sind.